Infos zum Lehramts­studium

Du befindest dich vor oder mitten im Studium und machst dir Gedanken über deine Zukunft als Lehrerin oder Lehrer in Sachsen? Hier findest du Antworten auf deine Fragen zum Lehramtsstudium, zu besonderen Studienoptionen sowie zu Gehalt, Arbeitszeit und Aufstiegsmöglichkeiten im sächsischen Schuldienst!

Lehramt studieren: Wie ist das grundständige Studium aufgebaut?

Grafik zum Aufbau des Lehramtsstudiums in Sachsen

Vereinfachte Darstellung. Abweichungen bei den Studiengängen Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an berufsbildenden Schulen

*Abhängig von der gewählten Schulart

Das Hochschulstudium

Hier studierst du an der Uni oder Hochschule deine gewählten Fächer bzw. Fachrichtungen, die dazugehörige Fachdidaktik (LA Grundschule: Grundschuldidaktik) sowie Bildungswissenschaften (= Erziehungswissenschaft und pädagogische Psychologie). Zusätzlich sammelst du in den ‚schulpraktischen Studien‘ erste Praxiserfahrungen an einer Schule. Du schließt dein Studium mit der Ersten Staatsprüfung ab, die aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie einer wissenschaftlichen Arbeit besteht.

Der Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Dein Referendariat startet immer zu Beginn eines Unterrichtshalbjahres und dauert 18 Monate. Du unterrichtest hier selbst an einer Schule, besuchst den Unterricht von anderen Lehrenden und lernst in deinem Ausbildungsseminar das Wichtigste über Schul- und Lehrdienstrecht, Beamtenrecht, Bildungswissenschaften und Fachdidaktik. Am Ende steht die zweite Staatsprüfung an. Sie setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und einer Schulleiterbeurteilung zusammen.

 

Glückwunsch! Danach hast du es geschafft als Lehrerin bzw. Lehrer in Sachsen!

Unis in Sachsen

Blauer Globus mit farbiger Weltkarte, montiert auf einer Halterung mit einer gelben Scheibe.

Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zittau/Görlitz, Mittweida, Zwickau oder Freiberg? Jede der sieben Universitäten bzw. Fachhochschulen bietet dir unterschiedliche Fächer, Fachrichtungen, Schularten und Studienprogramme an.

 

Weitere Studienoptionen

Für das gewerblich-technische Lehramt wurden zusätzliche Studienoptionen an der TU Dresden entwickelt. Alle Wege münden in den Studiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ und enden mit der ersten Staatsprüfung. Diese Angebote richten sich besonders sich an Abiturienten, Techniker und Meister als auch an Schüler mit Fachhochschulreife.

KAtLA - Kooperative Ausbildung im technischen Lehramt

Logo von KAtLA, das die kooperative Ausbildung im technischen Lehramt darstellt.

KAtLa bietet dir die Möglichkeit, im Rahmen des Lehramtsstudiums ein zwölfmonatiges berufsfeldbezogenes Praktikum zu absolvieren und dabei einen Berufsabschluss zu erwerben.

Interessant ist KAtLA daher insbesondere für Studierende im Studiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ ohne Berufsausbildung bzw. mit nur geringen berufspraktischen Erfahrungen. Durch das Praktikum verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester.

OptLa - Option Studium des technischen Lehramtes

OptLA Logo für das Studium des technischen Lehramtes mit blauen und orangefarbenen Elementen.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium der Ingenieurpädagogik an der Hochschule Mittweida oder Hochschule Zwickau bietet dir einen Einstieg in eine pädagogische Berufstätigkeit und die Möglichkeit, das Studium im Studiengang „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ der TU Dresden fortzusetzen.

Spannend ist OptLa insbesondere für Personen mit gewerblich-technischem Interesse oder entsprechender Berufserfahrung, welche sich in Wohnortnähe ingenieurtechnisch und pädagogisch qualifizieren wollen. Nach dem Bachelor-Abschluss kann das Studium an der TU Dresden fortgesetzt werden. 

SchulAQ - Schulassistenz in Qualifizierung

Logo von SchulAQ mit orangefarbener und blauer Wellenform, die den Namen und den Slogan umrahmt.

SchulAQ ist eine duale Studienoption, in der Studierende als Schulassistenten an einer Schule tätig sind und zeitgleich ein grundständiges Lehramtsstudium in einer gewerblich-technischen Fachrichtung an der TU Dresden absolvieren.

Studierbar ist SchulAQ für beruflich Qualifizierte mit einer Aufstiegsfortbildung, wie z. B. Techniker oder Meister, welche noch einmal einen beruflichen Karriereschritt wagen und vom Unternehmen in die Berufsschule wechseln wollen. 

Lehramt an Oberschulen mit Sonderpädagogik

Wenn du dich sowohl für die Arbeit an Oberschulen als auch für sonderpädagogische Aufgaben interessierst, informiere dich über den Studiengang Lehramt Oberschule mit Sonderpädagogik – ein gemeinsames Angebot der Hochschule Zittau/Görlitz und der Universität Leipzig.

Lehramt4you - Der Weg vom MINT-Studium ins Lehramt

Für Lehramt4you wurden zwei Studiengänge (B.Sc. Angewandte Naturwissenschaft und B.Sc. Angewandte Informatik) an der TU Bergakademie Freiberg so optimiert, dass die fachliche Ausbildung für den Einstieg in das Lehramt Oberschule in Sachsen abgeschlossen ist. Für den Studiengang Angewandte Naturwissenschaft ergibt sich die Fächerkombination Physik/Chemie, für den Studiengang Angewandte Informatik ergibt sich die Fächerkombination Mathematik/Informatik. Perspektivisch sollen noch weitere Studiengänge folgen.

Logo der Technischen Universität Bergakademie Freiberg mit zwei gekreuzten Werkzeugen und dem Schriftzug 'TU Bergakademie Freiberg'.

TUC-Modellprojekt Bachelorstudiengang MINT

Der deutschlandweit einzigartige Studiengang „MINT: Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften mit Anwendungen in der Technik“ wendet sich an Studierende, die Interesse an Mathematik, Physik, Informatik (und Chemie) haben, sich aber nicht auf einen einzigen Studienschwerpunkt festlegen möchten. Die MINT-Studierenden wählen zu Beginn ihres Studiums aus den angebotenen Fächerkombinationen. Neben einem ergänzenden Masterstudium ist im Anschluss auch ein Studium im Studiengang Staatsexamen MINT Lehramt an Oberschulen möglich.

Logo der Technischen Universität Chemnitz in grüner Farbe mit stilisiertem Gebäude und Schriftzug.

FAQ Praktika

Eine Person schreibt mit einem Stylus auf einem Tablet, das Notizen anzeigt.

Was passiert in den Praktika im Lehramtsstudium in Sachsen und wo kannst du dich dafür anmelden? Wer unterstützt dich bei deiner Praktikumsorganisation? Wo findest du die genauen Anmeldetermine und Fristen? 

 

Nebenjob Schule

Junger Schüler mit Brille, der konzentriert in einem Heft schreibt, während andere Schüler im Hintergrund arbeiten.

Du willst neben dem Studium nicht nur Geld verdienen, sondern auch wichtige Praxiserfahrungen sammeln?


Ob Nachhilfe, Betreuung im GTA-Bereich oder Organisation von Schulveranstaltungen – mit dem Nebenjob Schule kannst du dich schon während deines Lehramtsstudiums engagieren.

Das Programm von ‚Nebenjob Schule'

Die Erste Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung markiert den Abschluss eines Lehramtsstudiums an einer sächsischen Universität oder Hochschule.

Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass die Studierenden alle nötigen Qualifikationen erlangt haben, um in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt einzutreten.

Die Erste Staatsprüfung findet zweimal jährlich statt. Für den jeweiligen Prüfungszeitraum weist ein Terminplan wichtige Daten aus.

Beratung zum Lehramtsstudium

Symbolbild Lehrer in Sachsen

Wie läuft dein Lehramtsstudium ab? 

 

Die Studienberatungen der sächsischen Universitäten unterstützen dich bei der weiteren Entscheidungsfindung und haben für dich alle aktuellen Infos rund um dein Studium.

Universität Leipzig
Studienberatung
Goethestraße 3-5
04109 Leipzig

Deine Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Friedrich
Yvonne Schafhauser
Telefon:
+49 (0) 341973-2066

TU Dresden
Studienberatung
Mommsenstraße 6
Fritz-Förster-Bau
01069 Dresden

Dein Ansprechpartner:
Michael Rockstroh
Telefon:
+49 (0) 351463-34161

TU Chemnitz
Fachstudienberatung
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Deine Ansprechpartnerin:
Sabrina Theiler
Telefon: 

+49 (0) 371531-33457 

Hochschule Mittweida
Studienberatung
Technikumplatz 17
09648 Mittweida

Deine Ansprechpartnerin:
Lisa Viehweg
Telefon:
+49 (0) 372758-1309

Westsächsische Hochschule Zwickau
Studienberatung
Paul-Kirchhoff-Bau
Dr.-Friedrichs-Ring 2A
08056 Zwickau

Deine Ansprechpartner:
Christina Schelcher
Daniel Bonitz
Telefon:
+49 (0) 375536-1161

Hochschule Zittau/Görlitz
Studienberatung
Furtstraße 2
02826 Görlitz

Deine Ansprechpartner:
Prof. Dr. Martin Goldfriedrich
Katrin Lyko
Telefon: 

+49 (0) 3581374-4986

Beratung zur Ersten Staatsprüfung

Für Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung ist das Landesamt für Schule und Bildung zuständig, konkret die Prüfungsreferate (Referate 42).

Standort Leipzig
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Nonnenstraße 17A
04229 Leipzig

Telefon:  
+49 (0) 341 4945-940

Standort Dresden
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Großenhainer Straße 92
01127 Dresden

Telefon:
+49 (0) 351 8439-251

 

Standort Chemnitz
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 42
Straße der Nationen 12
09111 Chemnitz

Telefon:

+49 (0) 371 256202-63

Veranstal­tungen finden

Wann kannst du dich bewerben, welche Info-Veranstaltungen finden statt?
Alle wichtigen Termine zum Lehramt in Sachsen findest du hier direkt zum Abspeichern für deinen Kalender.

1. Oktober
Mündliche Prüfungen
Von Oktober bis Dezember finden die mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (Wintersemester 2025/2026) statt. Link zum Event
31. Januar
Zeugnisdatum Erste Staatsprüfung
Dein Zeugnis zur bestandenen Ersten Staatsprüfung (Wintersemester 2025/2026) wird dir zum 31.01.2026 ausgestellt. Link zum Event
3. Februar
Informationsveranstaltung zur Ersten Staatsprüfung im Lehramt
Die digitale Online-Informationsveranstaltung der Universität Leipzig und des LaSuBs liefert dir alle wichtigen Informationen zur Ersten Staatsprüfung im Wintersemester 2026/2027. Du hast darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen. Link zum Event
6. Februar
Informationsveranstaltung 1. Staatsprüfung
13:30 bis 15:00 Uhr. Das Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung der TU Chemnitz und das Landesamt für Schule und Bildung laden ein zur Infoveranstaltung rund um die erste Staatsprüfung im Prüfungszeitraum Winter 2026/27. Str. der Nationen 12, Rawema-Gebäude 401, Chemnitz Link zum Event
4. März
8. Leipziger Lehrertag
14:30 bis 18:15 Uhr, Anmeldung erforderlich, Kosten für SLV/SEV-Mitglieder 3 Euro, für Nichtmitglieder 10 Euro. Der Leipziger Lehrertag des SLV bietet dir drei spannende Referate zur Auswahl: professionelle Elterngespräche durch systemische Beratung, Methoden für ein gutes Klassenklima oder Planung und Organisation von Klassenfahrten. Neben den Referaten kannst du Verlage und Infostände besuchen. Haus des Buches, Gerichtsweg 28, Leipzig Link zum Event

FAQ

FAQ zum Lehramtsstudium

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karrierelaufbahn ein so gutes Gehalt erzielen. Um deine finanzielle und auch soziale Absicherung musst du dir dann keine Gedanken machen. Dabei ist es in Sachsen unerheblich, an welcher Schulart du unterrichtest: Wir wertschätzen alle finanziell gleich. Vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer werden für alle Schularten in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der E 13 oder A 13 eingruppiert. Weitere Informationen zum Gehalt findest du auf der Website des Sächsischen Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie auf der Website des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.

Der Einstellungsbedarf für Lehrerinnen und Lehrer ist gegenwärtig sachsenweit sehr hoch. Regionalspezifisch sind die Einstellungsmöglichkeiten außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig besonders gut.
Schulartspezifisch liegen die Bedarfsschwerpunkte gegenwärtig bei den Oberschulen, Grundschulen und Förderschulen.

Fächerspezifisch ist an allen weiterführenden Schulen der Bedarf an Lehrkräften für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Fremdsprachen besonders groß. Für die berufsbildenden Schulen gibt es Einstellungsbedarf insbesondere in den gewerblich-technische Fachrichtungen, wie Metall- und Maschinentechnik sowie Elektrotechnik und Informationstechnik.

Welche Vorteile das Lehren in den ländlichen Regionen Sachsens hat, erfährst du hier. Das Studienbegleitprogramm „Perspektive Land“ bietet Lehramtsstudierenden und Referendarinnen sowie Referendaren vielfältige Möglichkeiten, die sächsische Schullandschaft zu entdecken. Mehr Infos zu Bedarfsfächern und Schularten findest du hier.

Bei einigen Lehramtsfächern und -fachrichtungen gibt es einen überdurchschnittlich hohen Mangel an Lehrkräften. Sie werden teilweise dringend gebraucht, um zu verhindern, dass Unterricht ausfallen muss. Diese Fächer werden auch als „Fächer des besonderen Bedarfs“ bezeichnet. Je nach Schulart betrifft das andere Fächer und Fachrichtungen. Wenn du ein solches Bedarfsfach studierst, hilfst du, die Lücken zu schließen und hast besonders gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

„MINT-Fächer“ besonders gefragt!

Die Abkürzung „MINT-Fächer“ umfasst die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. In diesen Bereichen ist der Bedarf – bis auf wenige Ausnahmen – deutlich höher als in anderen Bereichen. Wenn du zudem Sorbisch sprichst, wäre der Lehrberuf eine tolle Möglichkeit, zum Erhalt deiner Sprache beizutragen.

Das gesamte Studienangebot in Sachsen, mit den wählbaren Fächern, Fachrichtungen, Schularten sowie dem aktuellen Bedarf, zeigt dir unsere Fächertabelle (PDF downloaden) in der Übersicht.

Weitere Infos zum Thema „Fächer wählen“ findest du hier.

An deiner Schule stehen dir, je nach Schulart, verschiedene fachliche Entwicklungsmöglichkeiten, wie Oberstufenberatung, Fachleitung oder Beratungslehrerin oder Beratungslehrer offen. Du kannst dich auch zur Mentorin oder zum Mentor für zukünftige Lehrkräfte sowie Seiteneinsteigende weiterentwickeln. Über die Schulen hinaus gibt es zudem die Möglichkeit, als Fachberatung für ein bestimmtes Unterrichtsfach oder eine Fachrichtung für die Schulaufsicht tätig zu werden. Für Lehrerinnen und Lehrer, die verstärkt Management- und Führungsaufgaben wahrnehmen möchten, ist auch die Entwicklung in Richtung Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung eine interessante Option. Natürlich hast du auch immer die Möglichkeit, dich individuell weiterzubilden, neue Projekte in und außerhalb der Schule ins Leben zu rufen oder für eine Zeit ins Ausland zu gehen. Es warten zahlreiche Möglichkeiten auf dich!

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Studienort zu wechseln. Hochschulen sind dazu verpflichtet, Studien- und Prüfungsleistungen gegenseitig anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede an der jeweiligen Hochschule zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen. Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerberinnen und Bewerber höherer Fachsemester, die z.B. bereits im gleichen oder in einem anderen Studiengang studieren bzw. studiert haben. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn man eine Zulassung erhält. Diesbezüglich raten wir aber, sich direkt mit den Universitäten in Verbindung zu setzen.

Du kannst auch innerhalb deines Studiums die Schulart oder die Fächer bzw. Fachrichtungen wechseln. Dabei kannst du dir deine bereits erbrachten Studienleistungen aus dem bisherigen Studium teilweise anerkennen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall von der Universität geprüft werden. Bei artverwandten Fächern bzw. Fachrichtungen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dir Leistungen angerechnet werden. Beachte aber, dass in vielen Fällen auch bei einem Wechsel eine Zulassungsbeschränkung greifen kann. Nähere Informationen findest du bei der Studienfachberatung der jeweiligen Universität.

Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.

Grundsätzlich ist dies möglich. Deine bereits erbrachten Leistungen kannst du dir teilweise anerkennen lassen. Dies muss aber von der Universität in jedem Einzelfall geprüft werden. Ähneln sich die Fächer, hast du eine größere Chance, dir Leistungen anrechnen zu lassen. Ziehst du einen Wechsel in Erwägung, kannst du dich an deiner Universität beraten lassen.

Bitte informiere dich vor dem jeweiligen Bewerbungszeitraum über die aktuell geltenden Regelungen an der jeweiligen Hochschule. Falls du BAföG oder ein Stipendium beziehst, lasse dich bitte vor einem geplanten Wechsel auch von den jeweiligen Institutionen zu möglichen Konsequenzen beraten.

Der Vorbereitungsdienst ist die 2. Phase der Lehrerausbildung und besteht aus drei Ausbildungsabschnitten. Jeder Abschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr. Des Weiteren erfolgt eine Ausbildung an der Schule (Unterricht, Hospitation, Schulorganisation) und eine Ausbildung an einer Lehrerausbildungsstätte (theoriegeleitete Praxisreflexion).

Während dieser Zeit wirst du vier Tage pro Woche an einer Schule sein. Dort wirst du hospitieren und zunehmend selbstständig unterrichten. An einem Tag in der Woche besuchst du Lehrveranstaltungen an einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB).

Dort wirst du im Sinne der theoriegeleiteten Praxisreflexion in den Bereichen Didaktik und Methodik unter Berücksichtigung der Bildungswissenschaften in Bezug auf deine Unterrichtsfächer, deinen Förderschwerpunkt oder deine berufliche Fachrichtung sowie in den Bereichen Schulrecht, Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht ausgebildet.

Während deiner Ausbildung wirst du darüber hinaus am Seminar von deinen Lehrbeauftragten professionalisierend begleitet. Sie hospitieren in deinem Unterricht, führen Beratungsgespräche und geben dir Gelegenheit, in ihrem Unterricht zu hospitieren.
Ausführliche Informationen zum Vorbereitungsdienst erhältst du im Video.

Den Vorbereitungsdienst schließt du mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Die Staatsprüfung setzt sich aus Lehrproben, mündlichen Prüfungen und der Schulleiterbeurteilung zusammen.

Während deines Vorbereitungsdienstes erhältst du einen Anwärterbezug, der sich aus einem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag zusammensetzt. Die Art der Ausbildungsbezüge ist im Sächsischen Besoldungsgesetz festgelegt:

Nach A 13 (AW 13) erhalten alle Referendarinnen und Referendare den gleichen Anwärtergrundbetrag. Die aktuelle Höhe der Bezüge findest du auf der Website des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Von den Anwärterbezügen wird lediglich Lohnsteuer abgezogen. Außerdem musst du noch einen Beitrag für die private Krankenversicherung entrichten.

Absolvierst du deinen Vorbereitungsdienst außerhalb der sächsischen Ballungszentren (Leipzig, Dresden) und bist bereit, nach dem Abschluss deiner Ausbildung für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einer der sächsischen Bedarfsregionen tätig zu sein, kannst du neben dem monatlichen Grundgehalt von etwa 1.500 € brutto einen monatlichen Zuschlag (Anwärtersonderzuschlag) von rund 1.000 € brutto für die Dauer des Vorbereitungsdienstes erhalten. Grund dafür ist, dass die Regionen außerhalb der Ballungsräume Dresden und Leipzig unterbesetzt sind. Der Anwärtersonderzuschlag dient somit als Motivation, Anreiz und Unterstützung für Lehramtsstudierende, die ihren Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren.

Empfänger deiner Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nicht die Schule, sondern das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Somit kannst du es dir nicht aussuchen, wo dein Vorbereitungsdienst stattfindet. Jedoch kannst du in deiner Bewerbung Einsatzwünsche für eine bestimmte Region oder Schule angeben.

Ja, es gibt mehrere Stiftungen, die Stipendienprogramme für Lehramtsstudierende anbieten.

  • Das Programm „Studienkolleg“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung wendet sich speziell an Lehramtsstudierende.
  • Das Kurt-Hansen-Stipendium der Bayer Foundation bietet eine Förderung für Lehramtsstudierende mit Schwerpunkt in den MINT-Fächern.

Folgende parteinahe Stiftungen vergeben Stipendien für alle Studiengänge:

Weitere Angebote für Studienförderungen und Stipendien findest du hier: 

Du kannst deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Du mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst noch in einem weiteren Fach oder einer weiteren Fachrichtung eine Erweiterungsprüfung nach § 22 Lehramtsprüfungsverordnung I anstrebst
  • Du neben dem Vorbereitungsdienst habilitierst oder an einer Dissertation arbeitest

Der Antrag auf Durchführung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu stellen.


Achtung: Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit kann nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden.

Bei Einstellung in den sächsischen Schuldienst wirst du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt. Mit Hilfe der so genannten Leistungszahl wird die Auswahl zwischen den Bewerbenden getroffen. Diese setzt sich aus deinen Noten der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bzw. des Masters und der Zweiten Staatsprüfung zusammen. Selbstverständlich fließen auch Berufserfahrung und die gewünschte Einsatzregion mit in die Entscheidung ein. Kriterien wie Zusatzqualifikationen, soziale Belange oder Schwerbehinderung werden nur bei gleicher Leistungszahl betrachtet.
Kurz gesagt: Hast du gute Studienleistungen, die sich in deinen Staatsprüfungen widerspiegeln, ist das definitiv von Vorteil.

Nach deiner Ersten Staatsprüfung hast du die Möglichkeit, als Vertretungslehrkraft zu arbeiten. Du kannst dich für das Programm Unterrichtsversorgung im Personalreferat eines Standortes des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) anmelden. Besteht für dein Qualifikationsprofil Bedarf, erhältst du einen befristeten Arbeitsvertrag. Einige Schularten und Regionen bieten auch die unbefristete Einstellung an.

Grundsätzlich kannst du dich nach deiner Zweiten Staatsprüfung auch für eine andere Schulart bewerben, sofern dies „laufbahnrechtlich“ passend ist. Deine Chancen eingestellt zu werden erhöhen sich, wenn du dich für eine Schulart bewirbst, bei der der Bedarf an Lehrkräften besonders hoch ist.

Jährlich finden zum 1. August und zum 1. Februar Einstellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen statt.

Ja, auch wenn wir dich natürlich gerne für Sachsen begeistern wollen. Nach Abschluss des Studiums und/oder des Vorbereitungsdienstes kannst du dich in jedem Bundesland bewerben. Näheres findest du im Beschluss der Kultusministerkonferenz „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ (PDF downloaden) vom März 2013.

Die Bewerbungsmodalitäten und Fristen der einzelnen Länder können variieren.

Lehrerinnen und Lehrer im sächsischen Schuldienst können verbeamtet werden – und zwar in allen Schularten. Bei ihrem Berufsstart werden sie einheitlich in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtet. A 13 ist dabei das reguläre Einstiegsgehalt in der Laufbahngruppe 2.2 (vormals höherer Dienst) und liegt derzeit auf erster Stufe bei rund 4.838,65 € in Vollzeit.

Um dich verbeamten zu lassen, musst du eine vollständig ausgebildete Lehrkraft sein (d. h. mit Vorbereitungsdienst und Zweiter Staatsprüfung) und darfst das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nach erfolgreich durchlaufenem Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe. Die reguläre Probezeit geht drei Jahre. Eine Verkürzung der Probezeit ist möglich für Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden und in der Probezeit überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben; außerdem können auch Vordienstzeiten auf die Probezeit angerechnet werden.

In wenigen anderen Jobs wirst du bereits zu Beginn deiner Karriere ein so gutes Gehalt erzielen. In Sachsen werden die Lehrkräfte aller Schularten einheitlich im Eingangsamt A 13 verbeamtet, wenn die Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind. Aufstiegschancen in die A 14 oder höher sind gegeben. Welche konkreten Beträge aktuell zu den einzelnen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gehören, findest du hier.

Ein Beamtenverhältnis besteht normalerweise in Vollzeit. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Antrags:  

  1. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (§ 98 Sächsisches Beamtengesetz) 

Grund für die Teilzeitanfrage ist hier die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen. Diese Anfrage ist, bis auf zwingende Ausnahmen, zu gewähren. 

  1. Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen (§ 97 Sächsisches Beamtengesetz) 

Teilzeitanfragen aus nicht-familiären Gründen können im Ermessen des Dienstherrn gewährt oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung kann vor allem erfolgen, wenn sonst die notwendige Unterrichtsversorgung der Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann. 

Du solltest einen solchen Antrag so früh wie möglich stellen. Hast du zusätzliche Nachweise, beispielsweise ein ärztliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen, musst du diese dem Antrag beifügen.

In erster Linie sollen sie ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Das heißt auch, dass sie sich bei politischer Betätigung zurückhalten. Auch außerhalb des Beamtendienstes sind sie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verpflichtet.

Verbeamtete Lehrkräfte können im Wege der Abordnung oder Versetzung auch ohne ihre Zustimmung an einer anderen Schule eingesetzt werden, wenn es dafür dienstliche Gründe (insbesondere zur Unterrichtsabsicherung) gibt. Entsprechendes gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

­Du kannst verbeamtet werden, wenn…

  • du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzt,
  • du dich verpflichtest, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • du eine vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt (im Sinne eines erforderlichen Lehramtsabschlusses)
  • und du gesundheitlich geeignet bist, was in einer ärztlichen Untersuchung festgestellt wird.
  • du das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.

Lehrkräfte mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen einen anerkannten Berufsabschluss nachweisen. Nähere Informationen hierzu findest du dazu auf dem Serviceportal Amt24.

Sind Beamtinnen und Beamte durch Krankheit an der Dienstleistung verhindert (arbeitsunfähig), erhalten sie ihre Bezüge weiterhin zu 100 Prozent.
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten sind Beamtinnen und Beamte nicht gesetzlich krankenversichert.
 
Für ihre Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und anderen Fällen erhalten sie vielmehr (ggf. auch für Familienangehörige) von ihrem Dienstherrn anteilig eine finanzielle Unterstützung, die sogenannten Beihilfeleistungen, in Höhe von 50 bis 90 Prozent der entstandenen beihilfefähigen Kosten. Als passende Ergänzung für die Aufwendungen, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, erfolgt in der Regel der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Hier solltest du dir die verschiedenen Tarife und Versicherungsleistungen ganz genau anschauen; schließlich spielen Faktoren wie die familiären Verhältnisse, das Alter oder Vorerkrankungen eine wichtige Rolle.
 
Neben dieser individuellen Beihilfe haben Beamtinnen und Beamte in Sachsen seit dem 1. Januar 2024 auch die Möglichkeit, die neue pauschale Beihilfe zu wählen, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig, d. h. im Umfang von 100 %, in einer privaten Krankenversicherung versichert sind. In diesem Fall erhalten sie einen bis zu 50-%-igen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist eine freiwillige und unwiderrufliche Entscheidung.

Blog

Aktuelle Themen, Inspirationen und echte Geschichten aus dem Schulalltag: In unserem Blog findest du Interviews, Themenbeiträge und News rund um den Lehrerberuf und das Lehramtsstudium in Sachsen! 

Infos zum Vorbereitungsdienst

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vorbereitungsdienst, relevante Infos zur Zweiten Staatsprüfung sowie zum Programm ‚Nebenjob Schule‘ und vieles mehr erhältst du hier. 

Bewerbungsportal

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